
Durchführung von Abnahmeprüfungen
Prüfung gemäß §7
Prüfung von Betriebsanlagen
Prüfung nach §82b der Gewerbeordnung
Jährliche Überprüfungen
Prüfung gemäß Arbeitsmittelverordnung
§8, §9, §11
GESETZLICHE ANFORDERUNGEN
Arbeitsmittel unterliegen in Österreich klaren gesetzlichen Anforderungen. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) verpflichtet Unternehmen dazu, Maschinen und Anlagen regelmäßig zu überprüfen.
Die AM-VO schreibt vor, dass Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüft werden müssen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO).
Eine ordnungsgemäße Prüfung reduziert nicht nur das Risiko von Unfällen, sondern schützt Unternehmen auch vor rechtlichen Konsequenzen.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung dieser Prüfungen und sorgen dafür, dass Ihre Arbeitsmittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
FÜR WEN IST DAS RELEVANT?
- Produktionsbetriebe
- Gewerbebetriebe
- Industrieunternehmen
- Betreiber von Maschinen und Anlagen
IHRE VORTEILE
- Persönliche Betreuung
- Rechtssichere Prüfungen gemäß AM-VO
- Früherkennung von Mängeln
- Vermeidung von Ausfällen und Risiken
- Klare Dokumentation und Prüfbefunde
Wir erkennen Mängel frühzeitig und verhindern Ausfälle, Unfälle und rechtliche Probleme in Ihrem Betrieb.
Durch unsere strukturierte Vorgehensweise erhalten Sie eine klare Bewertung Ihrer Arbeitsmittel sowie eine nachvollziehbare Dokumentation – damit Sie im Falle von Kontrollen oder Prüfungen auf der sicheren Seite sind.
WO?
Wir führen Arbeitsmittelprüfungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland durch und stehen für größere Projekte in ganz Österreich zur Verfügung.
ABLAUF
- Erstgespräch und Abstimmung
- Prüfung vor Ort
- Dokumentation (Prüfbefund)
- Beratung bei Mängeln
UNSERE LEISTUNGEN

Krane und Ladekrane
Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
und gem. ÖNORM M 9602

Ladebordwände
Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
und gem. ÖNORM EN 1756-1

Baumaschinen
wie zum Beispiel Dumper, Radlader, Bagger etc.
Wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Kraftbetriebene Türen , Tore und Fahrzeug-hebebühnen
weiters noch Drehtore, Sektionaltore und Schranken
Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
und gem. ÖNORM M 9618

Seilwinden
Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Betonpumpen
Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
und gem. ÖNORM EN 12001

Selbstfahrende Arbeitsmittel
wie zum Beispiel Hubsteiger und Hubarbeitsbühnen
Wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Kettengehänge und sonstige Anschlagmittel
weiters noch Hebegurte, Rundschlingen und Seilgehänge
Wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Arbeitskörbe für Krane und Hubstapler
Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Lastaufnahme- mittel
Zum Beispiel Greifer, Pallettengabeln und vieles mehr
Wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

PSA
Persönliche Schutzausrüstung wie zum Beispiel Auffanggurte und Karabiner
Wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Hebe- und Zugangstechnik
Wie zum Beispiel Hubtische und Leitern
Wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Feuerwehr-ausstattung
wie zum Beispiel Drehleitern, Bergewinden, Hubrettungsbühnen und Fahrzeugkrane
Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Prüfungen von Betriebsanlagen
Alle 5 bis 6 Jahre müssen genehmigte Betriebsanlagen laut österreichischer Gewerbeordnung überprüft werden. Die Überprüfung sollte von einer fachkundigen Person erfolgen. Ein neutraler, erfahrener Blick von außen ist wertvoll. Oft entdecken wir Punkte, die im Alltag übersehen und im Ernstfall teuer werden.
§ 82b Überprüfung GewO

NEU Ausstellung von Prüfbüchern
Sie haben Ihr Prüfbuch, verlegt oder verloren?
Überhaupt kein Problem, wir stellen Ihnen im Zuge der Überprüfung neue aus und kümmern uns gerne um die zukünftigen Termine und Ihre Dokumentation

Bewertung und Prüfung von Arbeitsmitteln vor 1995 gemäß AM-VO
Für Arbeitsmittel vor 1995 analysieren wir Gefährdungen, bewerten Risiken und prüfen die ordnungsgemäße Beschaffenheit nach Abschnitt 4 AM-VO.


